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Batterieverordnung Batterieverordnung
Verordnungen

Batterieverordnung

Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
(Batterieverordnung - BattVO) Vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet.
Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an unsere Postanschrift zurücksenden.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.

Cd entspricht Cadmium
Pb 
entspricht Blei
Hg 
entspricht Quecksilber


Wir sind Mitglied der Stiftung GRS Batterien

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